Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (AGB)
Pass Hopping Motorradreisen · Stand September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für Pauschalreisen, die von Pass Hopping Motorradreisen als Reiseveranstalter angeboten und durchgeführt werden. Sie gelten ergänzend zur jeweiligen Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Reiseinformationen, dem gesetzlichen Formblatt zur Pauschalreise und der Buchungsbestätigung.
2. Veranstalter
Veranstalter ist Pass Hopping Motorradreisen, Bajuwarenhof 2, D-85459 Berglern, Tel. +49 1577 1412145, E-Mail info@pass-hopping.de, www.pass-hopping.de.
3. Reiseausschreibung und Vertragsinhalt
Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Reiseinformationen, der Buchungsbestätigung und diesen AGB. Die veröffentlichten Routen, Kilometerangaben, Fahrzeiten und Tagesetappen können Planungscharakter haben, soweit dies in den Reiseunterlagen entsprechend angegeben ist.
4. Vertragsschluss
Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, über das Kontaktformular oder in anderer ausdrücklich angebotener Form erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch Pass Hopping zustande. Der Reisende erhält hierzu eine Buchungsbestätigung. Vorvertragliche Informationen werden Bestandteil des Vertrags, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
5. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
Der Reisepreis ergibt sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. dem individuellen Angebot und der Buchungsbestätigung. Nach Zugang der Buchungsbestätigung und des gesetzlich erforderlichen Sicherungsscheins werden 70 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Restzahlung in Höhe von 30 % ist spätestens sieben Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb der Restzahlungsfrist ist der vollständige Reisepreis nach Zugang der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins sofort fällig. Eine Preisänderung nach Vertragsschluss erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
6. Anmeldeschluss
Der reguläre Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Reisebeginn. Spätere Buchungen können im Einzelfall und nur bei ausreichender Verfügbarkeit angenommen werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die erforderlichen Vertrags- und Reiseunterlagen noch rechtzeitig bereitgestellt werden können.
7. Mindest- und Höchstteilnehmerzahl
Für die angebotenen Reisen gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Motorrädern. Die Höchstteilnehmerzahl beträgt 8 Motorräder. Die Zahl der mitreisenden Personen kann abhängig von Einzel- und Doppelzimmerbelegung sowie von der Teilnahme von Sozia/Sozius davon abweichen. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Pass Hopping die Reise im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften absagen.
8. Rücktritt des Reisenden und Stornierung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts kann Pass Hopping eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit gesetzlich zulässig. Für die angebotenen Reisen gelten folgende Entschädigungspauschalen, jeweils bezogen auf den Reisepreis des zurücktretenden Reisenden: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 10 %; vom 59. bis zum 30. Tag 30 %; vom 29. bis zum 15. Tag 50 %; vom 14. bis zum 4. Tag 80 %; vom 3. bis zum 1. Tag 90 %; bei Nichtantritt bzw. ab Reisebeginn 90 %. Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rechte auf kostenfreien Rücktritt bleiben unberührt.
9. Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Der Reisende kann vor Reisebeginn ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bleiben maßgeblich.
10. Rücktritt des Veranstalters / Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Pass Hopping kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen vorvertraglichen Information angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen eingehalten werden. Bei Pauschalreisen mit einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen erfolgt eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, sofern gesetzlich nicht etwas anderes gilt. Im Übrigen kann Pass Hopping nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen unverzüglich zurückerstattet.
11. Ersatzteilnehmer / Vertragsübertragung
Der Reisende kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass eine andere Person an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. Pass Hopping kann dem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reisevoraussetzungen nicht erfüllt oder gesetzliche bzw. behördliche Gründe entgegenstehen. Der Reisende und die Ersatzperson haften im gesetzlich vorgesehenen Umfang für den Reisepreis und tatsächlich entstehende, angemessene Mehrkosten.
12. Umbuchungen
Ein Anspruch auf Änderung des Reisetermins, der wesentlichen Reiseleistungen oder des gebuchten Leistungspakets besteht grundsätzlich nicht. Eine Umbuchung kann im Einzelfall nach Verfügbarkeit und gegen angemessene, tatsächlich entstehende Kosten vereinbart werden. Die gesetzlichen Rechte bei Änderungen oder erheblichen Leistungsänderungen bleiben unberührt.
13. Route, Wetter und Änderungen
Die veröffentlichte Route ist grundsätzlich eine Planungsroute. Streckenführung, Tagesetappen, Zwischenziele oder organisatorische Abläufe können aufgrund von Wetter, Straßensperrungen, Baustellen, Verkehrslage, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsgründen oder anderen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Gesamtcharakter der Reise soll dabei erhalten bleiben. Bei wesentlichen Vertragsänderungen gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden.
14. Unterkunft
Die Übernachtungen erfolgen in den in der Reiseausschreibung beschriebenen bzw. ausgewählten Unterkünften. Sofern ein bestimmtes Hotel nicht ausdrücklich als verbindliche Vertragsleistung vereinbart ist, kann bei berechtigtem Anlass eine andere Unterkunft gleicher oder vergleichbarer Qualität eingesetzt werden. Besondere Ausstattungsmerkmale wie Wellnessbereich, Pool, Sauna oder Motorradstellplätze sind nur dann geschuldete Vertragsleistungen, wenn sie ausdrücklich als solche zugesichert wurden.
15. Anreise, Treffpunkt und Abreise
Die An- und Abreise zum vereinbarten Treffpunkt erfolgt grundsätzlich durch den Reisenden selbst und auf eigene Kosten, sofern die Reiseausschreibung nicht ausdrücklich eine andere Leistung vorsieht. Der konkrete Treffpunkt und organisatorische Zeiten werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt. Der Reisende ist für die rechtzeitige Ankunft am Treffpunkt verantwortlich.
16. Motorrad, Fahrer und Teilnahmevoraussetzungen
Die Reisen werden grundsätzlich mit dem eigenen Motorrad der Teilnehmer durchgeführt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Motorrad zugelassen, verkehrssicher, technisch geeignet und ausreichend versichert ist. Eine für das verwendete Motorrad gültige Fahrerlaubnis ist erforderlich. Verkehrsregeln und behördliche Anordnungen haben jederzeit Vorrang. Die Teilnahme kann ausgeschlossen werden, wenn gesetzliche Voraussetzungen fehlen oder eine sichere Durchführung der Reise nicht gewährleistet ist.
17. Fahrweise und Sicherheit
Pass Hopping führt die Gruppe im Rahmen des vereinbarten Reisecharakters. Jeder Teilnehmer fährt eigenverantwortlich und muss seine Fahrweise jederzeit den persönlichen Fähigkeiten, den Straßen- und Wetterverhältnissen sowie den gesetzlichen Vorgaben anpassen. Anweisungen der Reiseleitung zu organisatorischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen sind zu beachten. Aus einer geführten Reise entsteht keine Garantie für einen bestimmten individuellen Fahrstil oder eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit.
18. Schutzkleidung und persönliche Ausrüstung
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Schutzkleidung und Ausrüstung einzuhalten. Darüber hinaus wird für Motorradfahrten eine der Reise, den Wetterbedingungen und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis angemessene Schutzkleidung dringend empfohlen.
19. Reisemängel und Beschwerden
Ein Reisemangel ist Pass Hopping bzw. der Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen, damit soweit möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Der Reisende hat im Rahmen des Zumutbaren an der Behebung eines Mangels mitzuwirken. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz bleiben unberührt.
20. Beistandspflicht
Pass Hopping leistet dem Reisenden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Beistand, wenn dieser während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Entstehen für den Reisenden zusätzliche Kosten aus Umständen, die von ihm zu vertreten sind, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
21. Haftung
Pass Hopping haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich zulässige Haftungsbeschränkungen bleiben unberührt. Die persönliche Verantwortlichkeit des Reisenden für eigenes Verhalten, Verkehrsverstöße und Schäden aus eigener schuldhafter Pflichtverletzung bleibt bestehen.
22. Reisedokumente und Einreisebestimmungen
Der Reisende ist grundsätzlich dafür verantwortlich, die für die Reise erforderlichen Ausweisdokumente, Führerschein, Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweise und sonstigen Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen und mitzuführen. Tourbezogene Hinweise zu Pass-, Visa-, Einreise- und sonstigen Formalitäten werden in den vorvertraglichen Reiseinformationen mitgeteilt. Pass Hopping informiert über die ihm vor Vertragsschluss bekannten wesentlichen Anforderungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
23. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung und Auslandskrankenversicherung einschließlich Rücktransport wird empfohlen. Für die Nutzung des eigenen Motorrads wird eine geeignete Kasko-/Fahrzeugversicherung sowie eine private Unfallversicherung empfohlen. Der Reisende ist selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises, sofern sie nicht ausdrücklich als Reiseleistung ausgewiesen sind.
24. Kundengeldabsicherung / Sicherungsschein
Die Kundengeldabsicherung wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eingerichtet. Der für die konkrete Buchung maßgebliche Absicherer, dessen Kontaktdaten und die Angaben zum Sicherungsschein werden in die endgültigen Buchungsunterlagen aufgenommen: ............................................................
25. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung von Pass Hopping. Die für die Durchführung der Reise erforderlichen Daten dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang an beteiligte Leistungsträger übermittelt werden.
26. Verbraucherstreitbeilegung
Pass Hopping prüft Beschwerden und Anliegen der Reisenden zunächst unmittelbar und bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren besteht nur, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
27. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Für Verbraucher bleiben insbesondere die zwingenden Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
